02 | Förderungen der Gemeinde

    Förderung Musikschulbeiträge der Musikschule Weststeiermark Schuljahr 2026/2027

    Der Gemeinderat der Gemeinde St. Oswald b. Pl. hat einstimmig beschlossen, den Elternbeitrag für den Musikunterricht an der „Musikschule Weststeiermark“ in der Gemeinde St. Oswald b. Pl. mit 50 % zu fördern:

    Gefördert werden: Schulbeiträge für Schüler/innen

    • bis zum 18. Geburtstages des/der Schülers/Schülerin (jeweiliger Stichtag ist der 1. Schultag im September)

    • Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Oswald b. Pl. während des ganzen Unterrichtsjahres

    • Musikschulbesuch in St. Oswald b. Pl.

    • pro Kind wird der Unterricht für ein Musikinstrument gefördert

    Nach Ablauf des 1. Semester können Sie die Förderung (50 %) des bezahlten Schulbeitrages beantragen. Dazu ist die Vorlage der Rechnung mit Zahlungsbestätigung notwendig. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie ab Februar 2027 auf der Homepage der Gemeinde St. Oswald b. Pl. – https://sanktoswald.net/buergerservice/formulare-und-foerderungen/formulare-zum-download

    Die Förderung kann pro Semester – für das laufende Unterrichtsjahr – beantragt werden:

    Einreichfrist für das 1. Semester 2026/27 bis spätestens 31. März 2027

    Einreichfrist für das 2. Semester 2026/27 bis spätestens 31.August 2027

    Beim Schulbeitrag, welcher Ihnen von der Musikschule Weststeiermark vorgeschrieben wurde, ist bereits die vom Land Steiermark gewährte Landesförderung abgezogen. Diese Landesförderung ist die Grundvoraussetzung für die Gewährung der Gemeindeförderung.



    Nachstehend finden Sie die derzeitigen Förderungen -
    nähere Informationen erhalten Sie gerne im Gemeindeamt



    Bio-Masse Heizung 10% der Rechnungssumme (bis zu einem Höchstbetrag von € 500,00)


    Heizungsumwälzpumpe einmalig € 50,00


    PV-Anlage ohne Speicher 10% der Rechnungssumme (bis zu einem Höchstbetrag von € 300,00)


    PV-Anlage mit Speicher 10% der Rechnungssumme (bis zu einem Höchstbetrag von € 500,00)


    Nachrüstung PV-Speicher 10% der Rechnungssumme (bis zu einem Höchstbetrag von € 300,00)


    Luftwärmepumpe 10% der Rechnungssumme (bis zu einem Höchstbetrag von € 500,00)

    (keine Klimaanlagen oder Poolheizungen)


    Steir. TKV „Kübelgebühr“ für Selbstvermarkter € 21,90 + 20 % MWST (nach Vorweis der bezahlten Rechnung)


    Ankauf Zuchttier (Pferde, Schwein,Schafe, Ziege) lt. Vorgabe des Amtes der Stmk. Landesreg.


    Heizkostenzuschuss € 100,00 (in Form von Gemeindegutscheinen)


    Hofzufahrt Gesamtlänge der Zufahrt abzüglich 15 lfm = förderbare Zufahrtslänge x € 20,00 bis zu einem Höchstbetrag von € 2000,00


    Klauenschneiden 50 % der belegten Kosten


    Regenwasseraufbereitung 20% der belegten Kosten (bis zu einem Höchstbetrag von € 500,00)


    Schullandwoche, Projekttage, Winter- bzw. Sommersportwoche € 15,00 pro Tag (max. 5 Tage)


    Sprachaufenthalt € 15,00 pro Tag (max. 15 Tage)


    Kinderbetreuung in den Ferien € 20,00 pro Woche (max. € 120,00 pro Sommerferien)

    (in den Ferien außerhalb in der Gemeinde St. Oswald b. Pl.)


    Mietzuschuss- bzw. Jugendförderung 15% der monatl. Mietkosten (ohne MWSt./ohne BK) max. € 150,00/Monat

    (bis zum vollendeten 26igsten LJ pro Haushalt)


    Mobilitätszuschuss für Studierende € 120,00 pro Semster, 8 ECTS bis zum vollendeten 26igsten LJ

    (Vorlage der entsprechenden Studienbestätigung)


    Mobilitätszuschuss für Lehrlinge Der Selbstbehalt bzw. Eigenanteil der Lehrlingsfreifahrt für Lehlinge wird von der Gemeinde übernommen

    (Hauptwohnsitz in St. Oswald b. Pl.)