Förderung Musikschulbeiträge der Musikschule Weststeiermark Schuljahr 2026/2027
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Oswald b. Pl. hat einstimmig beschlossen, den Elternbeitrag für den Musikunterricht an der „Musikschule Weststeiermark“ in der Gemeinde St. Oswald b. Pl. mit 50 % zu fördern:
Gefördert werden: Schulbeiträge für Schüler/innen
bis zum 18. Geburtstages des/der Schülers/Schülerin (jeweiliger Stichtag ist der 1. Schultag im September)
Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Oswald b. Pl. während des ganzen Unterrichtsjahres
Musikschulbesuch in St. Oswald b. Pl.
pro Kind wird der Unterricht für ein Musikinstrument gefördert
Nach Ablauf des 1. Semester können Sie die Förderung (50 %) des bezahlten Schulbeitrages beantragen. Dazu ist die Vorlage der Rechnung mit Zahlungsbestätigung notwendig. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie ab Februar 2027 auf der Homepage der Gemeinde St. Oswald b. Pl. – https://sanktoswald.net/buergerservice/formulare-und-foerderungen/formulare-zum-download
Die Förderung kann pro Semester – für das laufende Unterrichtsjahr – beantragt werden:
Einreichfrist für das 1. Semester 2026/27 bis spätestens 31. März 2027
Einreichfrist für das 2. Semester 2026/27 bis spätestens 31.August 2027
Beim Schulbeitrag, welcher Ihnen von der Musikschule Weststeiermark vorgeschrieben wurde, ist bereits die vom Land Steiermark gewährte Landesförderung abgezogen. Diese Landesförderung ist die Grundvoraussetzung für die Gewährung der Gemeindeförderung.